2 gilt, wenn – wie hier – kein Vorverfahren eröffnet wurde. Mit Einreichung der Beschwerde hat der Beschwerdeführer sinngemäss bekundet, Parteirechte ausüben zu wollen. Er ist folglich zur Beschwerdeführung befugt. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. Soweit der Beschwerdeführer in der Beschwerde neu Verfehlungen von F.___