Zudem steht das Beschleunigungsgebot einer Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz nicht entgegen und ginge dem Beschwerdeführer bei einer Beweiserhebung durch die Beschwerdeinstanz eine Rechtsmittelinstanz verloren. Vor diesem Hintergrund wird der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung im Sinn der Erwägungen an das Regionalgericht zurückgewiesen.