4 nen nicht von vornherein als unwahrscheinlich bezeichnet werden. Es ist somit angezeigt, bei der Post einen Bericht, insbesondere zur Frage, ob es in der fraglichen Zeit zu Unregelmässigkeiten gekommen ist, einzuholen. Hinsichtlich Glaubwürdigkeit der Ehefrau liessen sich mittels einer förmlichen Einvernahme weitere Schlüsse ziehen. 4.3 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass gestützt auf die Akten nicht beurteilt werden kann, ob die Einsprache rechtzeitig und damit gültig erfolgt ist oder nicht. Der Sachverhalt ist nicht liquid.