Seine Ehefrau, die als Geschäftsführerin der GmbH jeden Dienstag die administrativen Arbeiten erledige, habe ihn begleitet und könne den Einwurf der Sendung in den Briefkasten bestätigen. Er vermute, dass Fehler bei der Post zur verspäteten Abstempelung und Versendung an die Staatsanwaltschaft geführt hätten. Der Verteidiger wies in diesem Zusammenhang auf selber erlebte Unregelmässigkeiten bei der Postzustellung in H.________ hin. Ferner wurde der Beschwerde ein Schreiben der Ehefrau beigelegt, gemäss welchem sie den Briefeinwurf vom 17. April 2018 bestätigt. Der Beschwerdeführer wirft der Vorinstanz vor, sie habe den Sachverhalt ungenügend abgeklärt. Zwar habe es vom Zeugnis der