3 rückkehr am Montag, 16. April 2018, auf der Poststelle abgeholt, gleichentags Einsprache auf dem Strafbefehlsformular erhoben und das Couvert mit Einsprache am Folgetag, 17. April 2018, auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz (Geschäftslokal «C.________» am G.________-Platz in H.________) in einen Briefkasten an der I.________-Strasse in H.________, in der Nähe der Bäckerei D.________, eingeworfen zu haben. Seine Ehefrau, die als Geschäftsführerin der GmbH jeden Dienstag die administrativen Arbeiten erledige, habe ihn begleitet und könne den Einwurf der Sendung in den Briefkasten bestätigen.