1. A.________ wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Strafbefehl BJS 17 10841 vom 5. April 2018 wegen Betrugs, Urkundenfälschung und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 40.00, ausmachend CHF 4‘000.00 (Probezeit: 2 Jahre), und einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 20 Tage) verurteilt. Der Strafbefehl wurde am 16. April 2018 zugestellt. Die von A.______