vorgeschlagenen Ersatzmassnahme (ambulante Therapie) muss in der vorliegenden Konstellation stark bezweifelt werden. Wie bereits vorstehend (E. 4.6 hiervor) dargetan wurde, muss sich die Suchtbehandlung zunächst für eine gewisse Zeit etablieren, bis mit einem längerfristigen Behandlungserfolg gerechnet werden kann. Mindestens zwischenzeitlich ist die ambulante Behandlung daher keine wirksame Ersatzmassnahme.