5 mindestens begonnen (vgl. Beschwerde S. 5, wonach die wieder aufgenommene Suchtbehandlung positiv zu berücksichtigen sei). Ungeachtet dessen konsumierte er gemäss eigenen Aussagen anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 14. Juni 2018, Z. 29 ff., bis vor seiner Verhaftung Ende März 2018 weiterhin in grossen Mengen Heroin und Kokain (täglich ca. 5 Gramm Heroin und 2-3 Gramm Kokain). Der Beschwerdeführer hat offenbar nicht ernsthaft versucht, seine Lebensführung entscheidend zu ändern.