4 die Einreichung der E-Mails von Dr. D.________ vom 12. Juni 2018 sowie der Bewährungshilfe vom 14. Juni 2018 dargelegt, dass im Falle der Haftentlassung schnell ein unterstützendes Netz errichtet werden könnte, um ihn in seinem Willen, die Drogensucht endlich ganz hinter sich zu lassen, zu unterstützen. Durch seinen Willen zur Veränderung der Lebensumstände müsse die ungünstige Prognose verneint werden.