_ stehen im Einklang mit den Ausführungen des Beschwerdeführers, welcher zudem anlässlich der polizeilichen Befragung vom 23. März 2018 zu Protokoll gab, dass seine Freundin nichts mit den Betäubungsmitteln zu tun habe. Hinsichtlich der Anzahl der Lieferungen und der nachfolgenden Verkäufen von Kokain und Heroin wird derzeit auf die nach summarischer Prüfung als glaubhaft zu beurteilenden Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der Hafteröffnung abgestellt (einmal wöchentlich je 100 Gramm Heroin und Kokain seit mehreren Monaten).