1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121). Mit Entscheid vom 25. März 2018 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer für eine Dauer von drei Monaten bis zum 21. Juni 2018 an.