Der Fall beinhaltet jedoch sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht komplexe Fragestellungen, die sorgfältige Abklärungen erfordern und zeitlich aufwändig sind. Der Beschwerdeführer sieht sich mit massiven Vorwürfen konfrontiert und hat bei einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen. Die Bedeutung des Prozesses ist für ihn somit ausserordentlich hoch. Das geltend gemachte Honorar erweist sich daher gerade noch als angemessen. Die Teilentschädigung bemisst sich wiederum mit einem Drittel des geltend gemachten Honorars und beträgt somit CHF 1‘417.50 (inkl. Auslagen und MWST).