Die Vorbereitungen der Beschwerde begannen jedoch erst am 22. Juni 2018, weshalb die für die Zeit davor aufgeführten Aufwände unberücksichtigt bleiben. Die Aufwände für das Beschwerdeverfahren belaufen sich gemäss Honorarnote somit auf CHF 3‘934.50 zuzüglich Auslagen von CHF 13.90, insgesamt CHF 3‘948.40. Zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt dies ein Honorar von CHF 4‘252.45. Dieser Betrag ist hoch. Der Fall beinhaltet jedoch sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht komplexe Fragestellungen, die sorgfältige Abklärungen erfordern und zeitlich aufwändig sind.