Gründe, dem Beschwerdeführer nicht auch Einsicht in die Originale, wenn nötig wie beantragt in digitaler Form, zu geben, sind keine ersichtlich. Die Beschwerde wäre in diesem Punkt voraussichtlich gutgeheissen worden. Folglich werden die darauf entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 400.00, vom Kanton Bern getragen.