Sie werden anteilsmässig festgesetzt auf zwei Drittel, ausmachend CHF 800.00. 13.3 Demgegenüber ist sein Begehren um Akteneinsicht gegenstandslos geworden, da ihm die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Dokumente und Datenträger während laufendem Beschwerdeverfahren zugestellt hat. Es ging dabei vor allem um Bilder und Pläne, welche im Brandbericht BEX enthalten waren und dem Beschwerdeführer zwar bereits vorlagen, seiner Ansicht nach jedoch in schlechter Qualität. Gründe, dem Beschwerdeführer nicht auch Einsicht in die Originale, wenn nötig wie beantragt in digitaler Form, zu geben, sind keine ersichtlich.