Im Falle einer Verurteilung hat er mit einer mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafe zu rechnen. Es ist daher umso wichtiger, dass der ungestörte Gang der Ermittlungen gewährleistet und sichergestellt wird, dass sich der Beschwerdeführer den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung hält. Meist trifft eine Inhaftierung den Betroffenen aufgrund seiner Abwesenheit am Arbeitsplatz auch in beruflichen Belangen. Im Falle des Beschwerdeführers kommt erschwerend hinzu, dass er ein eigenes Unternehmen führt, welches auf sein Fachwissen und Entscheidungen in wichtigen Belangen angewiesen ist.