9.8 Zusammenfassend besteht ein öffentliches Interesse daran, Betätigungen, welche Fluchtvorbereitungshandlungen fördern könnten, wie die Benutzung eines Computers mit Programmiersoftware, zu unterbinden. Zudem gilt es, den geordneten Betrieb im Gefängnis aufrechtzuerhalten und die personellen und fachlichen Ressourcen der Behörden nicht in unverhältnismässigem Ausmass zu beanspruchen.