Insgesamt würden sich die in den Aktennotizen aufgezeigten Gefahren als rein theoretischer Natur entpuppen. Um verschlüsselte Botschaften auf diesem Weg zu übermitteln, bräuchte es sowohl auf Absender-, als auch auf Empfängerseite ein Wissen, über das nur trainierte Mitarbeiter des Nachrichtendienstes verfügen würden. Solche Kenntnisse hätten weder der Beschwerdeführer, noch die Mitarbeiter der D.________ AG, welche die programmierten Sequenzen entgegennehmen würden. 9.6 Es mag zutreffen, dass sich die Programmcodes von einem Computer analysieren lassen.