Ein Missbrauch des Computers zur anderweitigen Nutzung kann dadurch ausgeschlossen werden, dass die nicht notwendigen Anschlussmöglichkeiten plombiert werden, die programmierten Sequenzen von einem Mitarbeiter der Behörden ohne Beisein des Beschuldigten auf einen Datenträger übertragen werden und der Datenträger dann direkt wieder aus den Räumlichkeiten der Untersuchungshaft entfernt wird. Der Stick mit der Einzellizenz kann vorab ganz einfach darauf überprüft werden, ob noch andere Daten vorhanden sind und durch die Mitarbeiter der Behörden angeschlossen und mit einem Klebesiegel versehen werden.