Selbst dann müsste die Überwachung aber eins zu eins, das heisst während der gesamten Zeit, in der der Beschwerdeführer am Computer arbeitet, erfolgen, um zu verhindern, dass er keine geheimen Nachrichten in die Programmcodes einbaut. Die Polizei selber verfügt für ein solches Vorhaben nicht über genügend Fachkräfte, sondern müsste ein externes Unternehmen mit entsprechendem Fachwissen beiziehen. Die Mitarbeiter des Regionalgefängnisses könnten diese Überwachung erst recht nicht bewerkstelligen. Schliesslich gilt es das Risiko zu bedenken, dass Datenträger bisweilen sehr klein sind und einfach in ein Gefängnis geschmuggelt werden können.