Die Problematik wird dadurch verstärkt, dass es unzählige Programmiersprachen gibt. Die Person, welche die Kontrolle der programmierten Sequenzen vornimmt, bevor diese die Anstalt verlassen, müsste die vom Beschwerdeführer verwendete Sprache perfekt beherrschen. Selbst dann müsste die Überwachung aber eins zu eins, das heisst während der gesamten Zeit, in der der Beschwerdeführer am Computer arbeitet, erfolgen, um zu verhindern, dass er keine geheimen Nachrichten in die Programmcodes einbaut.