Die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft sind bekanntlich in der StPO und damit in einem Gesetz im formellen Sinn geregelt. Demnach ist es zulässig, die Ausgestaltung der Haft in einem materiellen Gesetz, vorliegend in der kantonsweit geltenden Hausordnung der Regionalgefängnisse, zu regeln. 8.3 Der Beschwerdeführer verlangt ausdrücklich, in seiner Zelle mit einem Computer der D.________ AG arbeiten zu können. Auch die Programmiersoftware sei von der D.________ AG zur Verfügung zu stellen. Inwiefern sich die Bereitstellung von Hard- und Software durch seinen eigenen Betrieb von einem «Mitnehmen«, wie Ziff.