Seit seiner Inhaftierung habe das Unternehmen mit Qualitätsmängeln in der Fertigung zu kämpfen. Diese Probleme könnten gelöst werden, würde dem Beschwerdeführer erlaubt, während dem Vollzug die Programmierung der Maschinen durch die Sequenzerstellung am Computer vorzunehmen. Damit könnte er seinen Betrieb über Wasser halten und sich nach seiner Haftentlassung wieder im Unternehmen integrieren. Es gelte zu verhindern, dass das Lebenswerk des Beschwerdeführers vernichtet und Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter verloren gingen. Die Anklagebehörde habe in der