3. Mit Verfügung vom 13. Juli 2018 kam die Staatsanwaltschaft dem Antrag des Beschwerdeführers um Gewährung vollumfänglicher Akteneinsicht nach und wies die Kantonspolizei Bern zu diesem Zweck an, der Staatsanwaltschaft die Originaldaten der vorhandenen Fotos und Grundrisspläne des Brandortes in digitaler Form zuhanden der Akten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Gemäss telefonischer Auskunft von Staatsanwältin E.________ vom 13. August 2018 wurden die fraglichen Akten mit aktualisiertem Aktenverzeichnis am 7. August 2018 dem Verteidiger zugestellt.