Bern Abklärungen zum vom Beschwerdeführer beantragten Prozedere. Die Ergebnisse dieser Abklärungen wurden dem Beschwerdeführer und der Generalstaatsanwaltschaft am 14. August 2018 zur Stellungnahme zugestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte am 21. August 2018 mit, auf eine Vernehmlassung zu verzichten. Der Beschwerdeführer bezog mit Eingabe vom 22. August 2018 zu den 2 Abklärungen Stellung. Am 28. August 2018 ging die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ bei der Beschwerdekammer ein.