_ hat mit Eingabe vom 6. Juli 2018 erklärt, aus Kostengründen auf eine Stellungnahme zur Beschwerde zu verzichten. Ihm wird daher vom Kanton Bern eine Entschädigung von pauschal CHF 200.00 (inkl. Auslagen und MWST) entrichtet. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden vom Kanton Bern getragen.