6 nicht exakte Erinnerungen. Die Darstellung des Kerngeschehens durch die Beschuldigte mag knapp ausfallen, ist aber frei von Widersprüchen und mit Gefühlsäusserungen verbunden. Die Widersprüche, die der Beschwerdeführer hervorhebt, beziehen sich allesamt auf Nebenpunkte und lassen sich durch zeitbedingte Abschwächung des Erinnerungsvermögens im Zusammenhang mit dem Trauma, aber auch durch unterschiedliche Fragestellungen bei den einzelnen Befragungen erklären.