Damit räumt sie gleichzeitig eigene Schwächen ein. Die Beschuldigte unterlässt es, den Beschwerdeführer unnötig zu belasten und zu übertreiben, was ebenfalls darauf hindeutet, dass sie auf Selbsterlebtes zurückgreift. 6.5 Schliesslich ist der Generalstaatsanwaltschaft darin zustimmen, dass die angebliche Detailarmut bei der Schilderung des sexuellen Missbrauchs nicht gegen die Authentizität der Aussagen spricht. Auch ein erzwungener Geschlechtsverkehr kann monoton und ohne ausgefallene Handlungselemente ablaufen.