Manche von der Beschuldigten geäusserten Umstände mögen zunächst erstaunen, sie liefert jedoch von sich aus ohne Umschweife Erklärungen dazu. So gab sie im Rahmen der zweiten Hauptverhandlung an, sie habe nach dem Vorfall beim Beschwerdeführer übernachtet, weil es zu spät gewesen sei, um auf den Zug zu gehen. Ansonsten hätte sie ihre Eltern anrufen müssen, aber da hätte sie ihnen Rechenschaft ablegen müssen. Dazu habe sie sich geschämt (Protokoll der Hauptverhandlung vom 16.-19. Mai 2017, S. 16 Z. 27 ff.). Damit räumt sie gleichzeitig eigene Schwächen ein.