Schliesslich zog sie eine Verbindung zur Vermutung, dass der Beschwerdeführer unter Drogen gestanden habe: «Es ging etwa 45- 60min. Ich hatte das Gefühl, dass er unter Amphetamin gestanden hat, sonst kann ja niemand so lange.» (pag. 368 Z. 15). Auch diese Verbindung, zusammen mit der Formulierung als Vermutung, spricht für die Glaubhaftigkeit der Aussage. Manche von der Beschuldigten geäusserten Umstände mögen zunächst erstaunen, sie liefert jedoch von sich aus ohne Umschweife Erklärungen dazu.