Ebenso begreiflich scheint es, dass man sich bezüglich eines sexuellen Missbrauchs nicht unbedingt der Ärztin, die einem wegen Beschwerden an der Hand behandelt, anvertraut. 6.4 Nach körperlichen Abwehrhandlungen gefragt, erklärte die Beschuldigte, sie habe sich mit den Händen zu wehren versucht, nicht aber mit den Beinen, da er recht stark sei. Auch habe sie sich nicht getraut, da er sie auch noch hätte schlagen können (pag. 368 Z. 22 f.). Dies sind Details und Gefühlsäusserungen, die nicht in eine erfundene Geschichte passen. Schliesslich zog sie eine Verbindung zur Vermutung, dass der Beschwerdeführer unter Drogen gestanden habe: