Gleiches gilt für die Rötungen an den Handgelenken, die von der Ärztin nicht festgestellt werden konnten und gemäss Ausführungen der Beschuldigten zum einen vom Vorfall, zum anderen aber von der Schiene, welche sie wegen einer Sehnenscheidenentzündung habe tragen müssen, stammten. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass bezüglich derartigen Nebensächlichkeiten zeitlich bedingte Erinnerungslücken entstehen. Ebenso begreiflich scheint es, dass man sich bezüglich eines sexuellen Missbrauchs nicht unbedingt der Ärztin, die einem wegen Beschwerden an der Hand behandelt, anvertraut.