Wie das Sachgericht die erhobenen Beweise würdigen wird, kann die Staatsanwaltschaft nicht vorhersehen, zumal sie keine verbindliche Beweiswürdigung wie das Gericht vornimmt. Umgekehrt ist die Staatsanwaltschaft auch bei sich widersprechenden Aussagen nicht zwingend zur Anklageerhebung verpflichtet, sondern nur, wenn sie den Tatvorwurf als erstellt erachtet (Urteil des Bundesgerichts 6B_698/2016 vom 10. April 2017 E. 2.4.2).