Bei den verschiedenen Einvernahmen habe sich die Beschuldigte in Widersprüche verstrickt. Diese würden zunächst den Arztbesuch bei Dr. G.________ betreffen. Die Beschuldigte habe ausgesagt, sie sei nach dem Vorfall extra zur Ärztin gegangen, um sich die Pille danach verschreiben zu lassen. Dem Arztbericht lasse sich jedoch entnehmen, dass die Beschuldigte am fraglichen Tag eine geplante Abschlusskontrolle wegen eines medizinischen Problems an der Hand gehabt habe. Nur nebenbei habe sie die Pille danach gewünscht, dies wegen eines geplatzten Kondoms. Von einem sexuellen Übergriff sei keine Rede gewesen.