___ mit, dass er aufgrund des Austritts von Rechtsanwältin F.________ aus ihrer Kanzlei deren Mandat übernehmen werde und ersuchte um Einsetzung als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten. Weiter erklärte er, auf Ausführungen zur Beschwerde zu verzichten und verwies stattdessen auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Mit Verfügung vom 24. Juli 2018 wurde Rechtsanwältin F.________ aus dem amtlichen Mandat entlassen und an ihrer Stelle Rechtsanwalt B.________ eingesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 24. Juli 2018 auf eine kostenfällige Abweisung der Beschwerde.