Am 4. Juli 2018 wurde von der Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Weiter wurde verfügt, dass die vorinstanzlich gewährte amtliche Verteidigung durch Rechtsanwältin F.________ sowie die unentgeltliche Rechtspflege für den Beschwerdeführer durch Rechtsanwalt D.________ auch für das Beschwerdeverfahren gelten würden. Mit Eingabe vom 6. Juli 2018 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er aufgrund des Austritts von Rechtsanwältin F.________ aus ihrer Kanzlei deren Mandat übernehmen werde und ersuchte um Einsetzung als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten.