2. Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau sei anzuweisen, die am 02. Mai 2018 beantragten und mit Verfügung vom 09. Mai 2018 abgewiesenen Beweise abzunehmen. 3. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter der Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlicher Anwalt. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -