___ sistiert. Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 sprach das Regionalgericht C.________ von der Anschuldigung der Vergewaltigung und anderer Delikte frei. Es erklärte ihn aber unter anderem wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von E.________ und mehrfacher Drohung, versuchter Nötigung und Beschimpfung zum Nachteil von A.________ für schuldig. Im wieder an die Hand genommenen Verfahren wegen falscher Anschuldigung erklärte C.________ sein Desinteresse an der Strafverfolgung von E.________, hielt aber am Strafantrag gegen A.________ fest. In der Folge wurden jedoch beide Verfahren eingestellt, dasjenige gegen A._____