__ nach der Besichtigung des Mobiliars selbst mitgeteilt hat, dass seiner Meinung nach das gesamte Inventar entsorgt werden könne und er auch trotz mehrmaligem Hinweis der Beschuldigten 2, dass das Mobiliar keinen Wert mehr habe und aufgrund der unverhältnismässig hohen Lagerungskosten zu entsorgen sei, nicht insistiert hat. Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer Replik sinngemäss beantragt, es seien die Akten der Gemeinde E.________(Ortschaft) und des Sozialdienstes E.________(Ortschaft) einzuholen, ist ihr entgegenzuhalten, dass bei der Einwoh-