Die entsprechende Einreichung erfolgte beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Eingangsstempel zufolge am 21. Januar 2014. Aus den von der Beschwerdeführerin selbst seinerzeit beim Regionalgericht Bern-Mittelland im Rahmen der Erbteilungsklage eingereichten Beilagen ist ersichtlich, dass sie vom Notar mit Schreiben vom 16. Januar 2014 über den Abschluss des Erbschaftsinventars informiert worden war (vgl. pag. 130 der beigezogenen Akten des Regionalgerichts Bern-Mittelland).