und H.________ sei nie formell beendet worden. Was sie zu diesen Ausführungen bewegt, bleibt weitgehend unklar. Den beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland edierten Akten kann zweifelsfrei entnommen werden, dass der mit der Errichtung des Erbschaftsinventars betraute Notar N.________ dasselbe am 30. Dezember 2013 öffentlich beurkundet hat. Aus dem Schlussverbal geht hervor, dass den Erben resp. dem Beistand des Ehemannes der Erblasserin vom Abschluss des Erbschaftsinventars