Das Inventar sei sodann ohne jede Vorankündigung und Mitteilung bereits im August 2015 aufgelöst und irgendwohin verschoben worden. Der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf die angebliche Wertlosigkeit des Inventars sowie auf Kündigungsbekundungen Anfang 2016 seien unbehelflich. Wäre das Inventar effektiv wertlos gewesen, sei fraglich, weshalb es überhaupt zur Einlagerung und den horrenden Einlagerungskosten gekommen sei. Die Beistände hätten sich diesfalls vermögensschädigend verhalten. Das Inventar sei den Akten zufolge nach M.________(Land) verschoben worden, wohin die Schwester von I.________ gute Geschäfts- und Privatbeziehungen habe.