Ferner seien auch weitere Vorschriften betreffend die Errichtung des Erbschaftsinventars durch den Notar verletzt worden. So habe er nicht unverzüglich mit der Aufnahme des Inventars begonnen und die Inventaraufnahme vom 29. Juli 2013 am letzten Wohnort der Erblasserin habe keinen Sinn ergeben, da dem Erbschaftsinventarsbericht entnommen werden könne, dass das häusliche Inventar bereits am 4. Juli 2013, wenn nicht sogar schon Ende Mai 2013, aufgelöst worden sei.