10 deutlich hervor, dass I.________ und seine Geschwister H.________ bereits vor mehr als zehn Jahren in ein Altersheim hätten abschieben wollen, obschon das weder von den behandelnden Ärzten noch den zuständigen Amtspersonen für notwendig erachtet worden sei. Die frühere Beiständin von H.________, J.________, habe sich geweigert, ihr gegenüber die Rechnungsführung offenzulegen. Die Rechnungsführung weise Unregelmässigkeiten im höheren fünfstelligen Bereich auf.