Nach dem Gesagten sind auch die Beweisanträge Nr. 4, 5 und 6 abzuweisen. Auf den Beweisantrag Nr. 7 (3.1 0) (Akteneinsicht beim Sozialdienst E.________(Ortschaft)) ist schliesslich mangels Zuständigkeit nicht einzutreten, zumal ein derartiger Antrag beim Sozialdienst E.________(Ortschaft) und nicht bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden müsste.