__ beiliegenden Eröffnungsbilanz per 01.08.2012 sowie der Abschlussbilanz vom 05.09.2012 „Unstimmigkeiten" sowie „unerklärliche Differenzen bzw. Barzuflüsse zwischen Eröffnungs- und Abschlussbilanz" enthalten seien, enthalte das Budget doch „wenig nachvollziehbare Positionen" für Zahnarzt, Optiker und Krankenkassenkosten und sei in der Abschlussbilanz eine nicht nachvollziehbare Mittelsteigerung aus einem Haushaltskonto bei der BEKB ohne genauere Angabe aufgeführt. Zur näheren „Beurteilung des Ausmasses nicht direkt ersichtlichen Zahlungsverkehrs und u.U. verborgener Gelder" seien des-