9 Der Beweisantrag Nr. 3 (3.3) (Augenschein und „Wertschätzung" der Lagerräumlichkeiten) soll nach Auffassung der Privatklägerin zur Klärung der Frage dienen, ob die von der Firma F.________(Transportunternehmen) ausgestellte Rechnung „wucherisch" ist (vgl. Eingabe vom 11.05.2018, S. 5f., Ziff. 3.3). Wie sich aus den obenstehenden Ausführungen ergibt, kann vorliegend offen bleiben, ob es sich um eine „wucherische" Forderung handelt, zumal der Tatbestand des Wuchers bereits aus anderen Gründen ohnehin nicht erfüllt ist.