punkt Hinweise auf eine strafrechtlich bedeutsame Schädigungs-, Bereicherungs- oder anderweitige rechtswidrige Absicht bestanden. Zu den einzelnen von der Privatklägerin angerufen Straftatbeständen lässt sich Folgendes festhalten: Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) Eine Sachbeschädigung begeht, wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht. Subjektiv ist Vorsatz verlangt. C.________ geht in ihrer Strafanzeige davon aus, dass es sich beim Entsorgen des Hausrats und des Fahrzeuges um eine Sachbeschädigung handelt.