Das Erbteilungsverfahren wurde am 17. November 2017 zufolge Zustandekommens eines Vergleichs abgeschrieben. Im Vergleich wurde unter anderem vereinbart, dass die Beschwerdeführerin H.________ für die Einlagerung des Mobiliars für die Zeit von September 2015 bis März 2016 einen Betrag von CHF 1‘296.00 schulde.