Nachdem die Beschwerdeführerin weder einen neuen Vertrag zum Einlagern des Hausrats abgeschlossen hatte noch vom Angebot Gebrauch gemacht hatte, selber über die eingelagerten Gegenstände zu verfügen, wurde das Lager im März 2016 geräumt. Nach erfolgloser Schlichtungsverhandlung, zu welcher die Beschwerdeführerin nicht erschienen war, liess die Beschuldigte 2 unter Beizug eines Rechtsanwalts am 23. August 2016 eine Erbteilungsklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland einreichen. Das Erbteilungsverfahren wurde am 17. November 2017 zufolge Zustandekommens eines Vergleichs abgeschrieben.